§ 1 Zuständigkeit, Mitgliedschaft

Diese Jugendordnung ist die Grundlage für die Jugendabteilung des Schwimmverein Kehl 1921 e.V.. Zur Jugendabteilung gehören alle Mitglieder des SVKe bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, sowie die gewählten und berufenen Mitarbeiter. Die Jugendabteilung führt und verwaltet sich selbstständig im Rahmen der Satzung des Vereins.

§ 2 Ziele

Die Jugendabteilung des SVKe gibt den jugendlichen Mitgliedern des Vereins Hilfe bei ihrer Persönlichkeitsentwicklung. Sie fördert die sportliche Betätigung und das soziale Verhalten der Jugendlichen. Sie pflegt den Gemeinschaftssinn innerhalb und außerhalb des Vereins.

§ 3 Aufgaben

Die Aufgaben der Jugendabteilung sind:

  • Aus- und Weiterbildung in der Sportart Schwimmen
  • Durchführung und Organisation von internen Wettkämpfen
  • Planung, Organisation und Durchführung von Freizeiten
  • Durchführung von Maßnahmen für nichtorganisierte Jugendliche
  • Kontakte zu anderen Jugendorganisationen

§ 4 Organe

Organe der Jugendabteilung sind:

  • der Vereinsjugendausschuss
  • die VereinsjugendversammlungJugendordnung des Schwimmverein Kehl 1921 e.V.

§ 5 Vereinsjugendversammlung

Die Jugendversammlung ist das oberste Organ der Jugendabteilung des Schwimmverein Kehl 1921 e.V.. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder der Jugendabteilung nach §1 ab vollendetem 10. Lebensjahr.
Die Aufgaben der Vereinsjugendversammlung sind:

  • Festlegung der Richtlinien für die Tätigkeit der Jugendabteilung
  • Prüfung und Kontrolle der Arbeit des Jugendausschusses und der Kassenprüfung
  • Beratung und Verabschiedung eines Haushaltsplanes der Jugendabteilung
  • Entlastung und Wahl des Vereinsjugendausschusses

Die Jugendversammlung tritt mindestens einmal jährlich vor der Mitgliederversammlung des Vereins zusammen.
Sie wird mindestens zwei Wochen vorher einberufen. Die Jugendversammlung kann jederzeit durch den Jugendleiter einberufen werden.
Auf Antrag eines Fünftels der stimmberechtigten Mitglieder der Jugendversammlung oder eines Beschlusses des Vereinsjugendausschusses muss eine ordentliche Jugendversammlung innerhalb von drei Wochen mit einer Ladungspflicht von zehn
Tagen stattfinden.
Zur Einberufung genügt die Veröffentlichung durch Aushang.
Jede ordnungsgemäß einberufene Jugendversammlung ist, unabhängig von der Zahl der erschienenen Stimmberechtigten, beschlussfähig.
Sie wird beschlussunfähig, wenn die Hälfte der nach der Anwesendheitsliste stimmberechtigten Teilnehmer nicht mehr anwesend ist.
Die Beschlussunfähigkeit ist vorher festzustellen.Jugendordnung des Schwimmverein Kehl 1921 e.V.

Bei Abstimmungen und Wahlen genügt die einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder.
Stimmenübertragungen sind nicht möglich.

§ 6 Vereinsjugendausschuß

Der Vereinsjugendausschuss besteht aus:

  • Jugendleiter/in
  • Stellvertreter/in
  • Schriftführer/in
  • Kassenwart/in
  • Beisitzer/in mit besonderen Aufgaben
  • Vertreter des Vereinsvorstandes

Der/die Jugendleiter/in vertritt die Interessen der Vereinsjugend nach innen und außen.
Er/Sie ist Vorsitzende/r des Jugendausschusses und aufgrund dieser Funktion stimmberechtigtes Mitglied im Vorstand des Vereins.
Der Vereinsjugendausschuss wird von der Jugendversammlung auf zwei Jahre gewählt. Mitglieder, welche zwischenzeitlich austreten, können kommissarisch ersetzt werden.
Der Vereinsjugendausschuss erfüllt seine Aufgaben im Rahmen der Vereinsarbeit und deren Satzung, der Jugendordnung sowie aufgrund der Beschlüsse der Vereinsjugendversammlung.
Der Jugendausschuss ist der Jugendversammlung und dem Vorstand des Vereins rechenschaftspflichtig.
Die Sitzungen des Jugendausschusses finden nach Bedarf statt, oder auf Antrag der Hälfte seiner Mitglieder. Die Sitzung ist vom Vorsitzenden dann innerhalb von zehn Tagen einzuberufen.Jugendordnung des Schwimmverein Kehl 1921 e.V.

§ 7 Jugendkasse

Die Jugendkasse wirtschaftet selbstständig und eigenverantwortlich über die ihr zur Verfügung stehenden Mittel. Es ist ein Kassenbuch zu führen und Beträge, welche längere Zeit ungebunden sind, auf einem Konto einzuzahlen.
Dem Vereinsvorstand oder einem von ihm Beauftragten ist jederzeit Einblick zu gewähren.

§ 8 Sonstige Bestimmungen

Die Jugendordnung ist ein Teil der Vereinssatzung. Bestimmungen, welche hier nicht aufgeführt sind, sind sinngemäß durch die Vereinssatzung zu übernehmen und geregelt.

§ 9 Gültigkeit, Änderung der Jugendordnung

Diese Jugendordnung ist gültig ab dem 12.04.1990.
Die Ordnung muss von der Jugendversammlung mit einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlossen und von der Mitgliederversammlung des Vereins unter gleichen Voraussetzungen bestätigt werden. Dann tritt sie in Kraft. Änderungen sind nur möglich mit einer Mehrheit von 2/3 der Mitgliederversammlung.

 

Die Jugendordnung kann hier heruntergeladen werden:

Jugendordnung Schwimmverein Kehl 1921 e.V.